Wir sind für Sie erreichbar: 8.00 - 18.00 Uhr

Bitte warten...

Bitte warten...

Michelin AGILIS 51

Warum gerade bei Uns kaufen?

  • Transaktionsschutz per SSL
  • Versand - schnell und kostenlos
  • Breite Sortimentpalette direkt aus unseren Lagern
  • Vertrauen von über 800.000 Autofahrern
Reifen Michelin
Reifen Michelin AGILIS 51
Zoom
Michelin AGILIS 51
Reifenmarke: Michelin
Typ: LLKW
Saison: Reifen Sommerreifen
Bewertung: 2,4 (24) 111600
Bewertungen
Jetzt bestellen!
Reifengröße wählen, Geschwindigkeit Und Tragfähigkeitsindex.
Reifen Michelin AGILIS 51

Der Sommerreifen Michelin Agilis 41/51 ist insbesondere für Kombis, Vans und Kleintransporter vorgesehen. Im Transportgeschäft geht es um Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Der Michelin Agilis 41/51 ist ein Reifen, der diesen Anforderungen gerecht wird und sich im Alltag jederzeit bewährt. Durch zahlreiche Lamellen und Profilkanten behält der Reifen auch bei Nässe einen hervorragenden Kontakt zur Fahrbahn. So sind Sie auch bei schlechtem Wetter stets sicher unterwegs. Die Karkasse ist mit einem verstärkten Wulstbereich und stabilen Schultern konstruiert. So wurde eine besondere Widerstandsfähigkeit und Langlebigkeit erreicht, die hohe Kilometerleistungen und große Lastreserven ermöglicht. Zudem reduziert eine Silika-Gummimischung den Rollwiderstand, wodurch der Kraftstoffverbrauch gesenkt wird. Aufgrund der speziellen Anordnung der Profilblöcke rollt der Reifen geräuscharm ab und bietet dem Fahrer so eine hohe Laufruhe.

Letzte Kundenbewertungen Michelin AGILIS 51

Bernd 29.03.2009
Bewertung: 1,8 111120

volker768 24.10.2005
Bewertung: 1,8 111120

Karol1970 27.05.2007
Bewertung: 1,8 111120

Samuel887 06.04.2005
Bewertung: 1,8 111120

Jens 01.07.2004
Bewertung: 2,6 111400

Kordt1966 25.10.2003
Bewertung: 3,4 116000

Michael 22.09.2003
Bewertung: 3,4 116000

Anton 30.01.2009
Bewertung: 3,4 116000

Ralf 21.02.2008
Bewertung: 1,8 111120

Sebastian986 06.06.2006
Bewertung: 4,2 180000

Alle Bewertungen  AGILIS 51

Der untenstehende Text ist das Fragment der allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA.

Für die von uns gelieferte Ware übernehmen wir Gewähr nur nach den folgenden Bestimmungen.

A. Fabrikneue Reifen, Schläuche oder andere Erzeugnisse

  1. An Stelle eines mit einem nicht unerheblichen Mangel behafteten Reifens oder Schlauchs wird umtauschweise Ersatz zu dem am Tage der Ersatzlieferung für den Käufer gültigen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer geliefert. Wir behalten uns eine angemessene Anrechnung des Gebrauchsvorteils unter Berücksichtigung der vorhandenen Restprofiltiefe vor. Erzeugnisse, für die eine Ersatzleistung gewährt worden ist, gehen in unser Eigentum über.

    Sofern nach unserer Entscheidung Mängel durch Instandsetzung ordnungsgemäß beseitigt werden können, behalten wir uns diese statt Ersatzlieferung vor.

    Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

    Alle Lieferungen von Reifen erfolgen unter der auflösenden Bedingung, dass bei Verwendung eines solchen Reifens für Garantie-zwecke der Liefervertrag bezüglich dieses Reifens aufgehoben wird. Mit Eintritt dieser Bedingung, d. h., sobald der Händler einen Ersatzreifen seinem Lager entnimmt, um ihn für Garantiezwecke zu verwenden, wird der Liefervertrag hinsichtlich dieses Reifens rückgängig gemacht. In einzelnen Fällen, in denen eine Gewährleistungsverpflichtung verneint wird, gilt die auflösende Bedingung hinsichtlich des in diesem Einzelfall verwendeten Reifens als von Anfang an nicht eingetreten.

    Die von uns verwendeten Größenangaben, technischen Angaben (z. B. Maße) und werblichen Aussagen sind keine Garantien für zugesicherte Eigenschaften.
  2. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bzw. von uns zu vertretende Mängel liegen nicht vor, wenn:
    • die Reifen von anderen als von uns repariert, runderneuert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden;
    • die Beschädigung auf unsachgemäße Behandlung oder auf Fahrlässigkeit, auf selbst oder von Dritten unsachgemäß vorgenommene Profiländerungen, Einkerbungen usw. oder auf Unfall zurückzuführen ist;
    • bei Reifen der notwendige bzw. der von uns in der neuesten Fassung unserer technischen Unterlagen jeweils vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten wurde;
    • der Reifen einer übermäßigen, vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie beispielsweise durch Überschreiten der für jede einzelne Reifengröße zulässigen Belastung und der dazu jeweils zugeordneten Fahrgeschwindigkeit;
    • der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde;
    • das Schadhaftwerden des Reifens auf nicht lehrenhaltige, defekte oder rostige Felgen zurückzuführen ist oder der Reifen auf eine andere als auf die laut den jeweils maßgeblichen technischen Daten vorgeschriebene Felge aufgelegt war;
    • der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder übermäßiger Erhitzung ausgesetzt gewesen ist;
    • die Fabriknummer oder die Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden sind;
    • es sich um eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit des Erzeugnisses handelt.
  3. Gewährleistungsansprüche verjähren 2 Jahre nach Lieferung an den Verbraucher.
  4. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind nur die mit uns in laufender Geschäftsverbindung stehenden Händler berechtigt. Erzeugnisse, deretwegen ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht wird, müssen franko unter Beifügung eines vollständig ausgefüllten und von dem Verbraucher persönlich unterzeichneten Beanstandungsformulars an unsere für den Händler zuständige Niederlassung eingesandt werden. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Einsenders.
  5. Wenn und soweit die vorstehenden Bedingungen keine besonderen Regelungen enthalten, ist ein Schadenersatzanspruch des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Schuldnern), ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall, dass uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt ebenso nicht für den Fall der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen.

B. Sonstige Leistungen

Für von uns durchgeführte Runderneuerungen, Remixverfahren, Reparaturarbeiten und sonstige nachträgliche Reifenbearbeitungen übernehmen wir Gewährleistung im obigen Sinne, soweit sie sich auf die von uns erbrachten Leistungen bezieht. Weiter gehende Gewährleistung kann nicht übernommen werden, da es sich um Bearbeitung gebrauchten Materials handelt.

Reifen Michelin
AGB | Kontakt © Copyright 1999 - 2012 Oponeo.de