Reifen Michelin AGILIS 51 SNOW-ICE
Der Reifen Michelin Agilis Snow Ice 41/51 gewährleistet eine höchste Sicherheit im Winter. Die hohe Anzahl an Z-Lamellen und Profilkanten ermöglicht optimalen Grip und höchste Traktion auf Schnee. So ist auch bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen die Mobilität jederzeit gewährleistet. Durch eine spezielle Gummimischung ist der Reifen bei niedrigen Temperaturen besonders leistungsfähig und glänzt mit bester Haftung bei nasser wie trockener Fahrbahn. Ein hoher Profilnegativanteil leitet das Wasser bestens ab und bietet damit größtmüglichen Schutz vor Aquaplaning. Der verstärkte Karkassenaufbau macht den Reifen außerordentlich widerstandsfähig. So erreicht er eine hohe Kilometerleistung und bietet dabei höchsten Komfort.
Warum eigentlich Winterreifen?!
Dank der speziellen Gummimischung und der hohen Lamellendichte im Profilbereich bietet ein Winterreifen einen kürzeren Bremsweg, bessere Mobilität sowie Beherrschbarkeit bei Schnee, Glatteis und Kälte:
- Ein Winterreifen verkürzt den Bremsweg auf Schnee um bis zu 50% im Verlgiech zu einem Sommerreifen.
- Ein Winterreifen hat ein bis zu 50% höheres Traktionsvermögen auf Schnee als ein Sommerreifen.
- Bei Temperaturen unterhalb von 7°C verkürzt ein Winterreifen den Bremsweg auf nasser Fahrbahn bis zu 6 Meter im Vergleich zu einem Sommerreifen.
Der untenstehende Text ist das Fragment der allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA.
Für die von uns gelieferte Ware übernehmen wir Gewähr nur nach den folgenden Bestimmungen.
A. Fabrikneue Reifen, Schläuche oder andere Erzeugnisse
- An Stelle eines mit einem nicht unerheblichen Mangel behafteten Reifens oder Schlauchs wird umtauschweise Ersatz zu dem am Tage der Ersatzlieferung für den Käufer gültigen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer geliefert. Wir behalten uns eine angemessene Anrechnung des Gebrauchsvorteils unter Berücksichtigung der vorhandenen Restprofiltiefe vor. Erzeugnisse, für die eine Ersatzleistung gewährt worden ist, gehen in unser Eigentum über.
Sofern nach unserer Entscheidung Mängel durch Instandsetzung ordnungsgemäß beseitigt werden können, behalten wir uns diese statt Ersatzlieferung vor.
Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Alle Lieferungen von Reifen erfolgen unter der auflösenden Bedingung, dass bei Verwendung eines solchen Reifens für Garantie-zwecke der Liefervertrag bezüglich dieses Reifens aufgehoben wird. Mit Eintritt dieser Bedingung, d. h., sobald der Händler einen Ersatzreifen seinem Lager entnimmt, um ihn für Garantiezwecke zu verwenden, wird der Liefervertrag hinsichtlich dieses Reifens rückgängig gemacht. In einzelnen Fällen, in denen eine Gewährleistungsverpflichtung verneint wird, gilt die auflösende Bedingung hinsichtlich des in diesem Einzelfall verwendeten Reifens als von Anfang an nicht eingetreten.
Die von uns verwendeten Größenangaben, technischen Angaben (z. B. Maße) und werblichen Aussagen sind keine Garantien für zugesicherte Eigenschaften. - Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bzw. von uns zu vertretende Mängel liegen nicht vor, wenn:
- die Reifen von anderen als von uns repariert, runderneuert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden;
- die Beschädigung auf unsachgemäße Behandlung oder auf Fahrlässigkeit, auf selbst oder von Dritten unsachgemäß vorgenommene Profiländerungen, Einkerbungen usw. oder auf Unfall zurückzuführen ist;
- bei Reifen der notwendige bzw. der von uns in der neuesten Fassung unserer technischen Unterlagen jeweils vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten wurde;
- der Reifen einer übermäßigen, vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie beispielsweise durch Überschreiten der für jede einzelne Reifengröße zulässigen Belastung und der dazu jeweils zugeordneten Fahrgeschwindigkeit;
- der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde;
- das Schadhaftwerden des Reifens auf nicht lehrenhaltige, defekte oder rostige Felgen zurückzuführen ist oder der Reifen auf eine andere als auf die laut den jeweils maßgeblichen technischen Daten vorgeschriebene Felge aufgelegt war;
- der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder übermäßiger Erhitzung ausgesetzt gewesen ist;
- die Fabriknummer oder die Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden sind;
- es sich um eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit des Erzeugnisses handelt.
- Gewährleistungsansprüche verjähren 2 Jahre nach Lieferung an den Verbraucher.
- Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind nur die mit uns in laufender Geschäftsverbindung stehenden Händler berechtigt. Erzeugnisse, deretwegen ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht wird, müssen franko unter Beifügung eines vollständig ausgefüllten und von dem Verbraucher persönlich unterzeichneten Beanstandungsformulars an unsere für den Händler zuständige Niederlassung eingesandt werden. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Einsenders.
- Wenn und soweit die vorstehenden Bedingungen keine besonderen Regelungen enthalten, ist ein Schadenersatzanspruch des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Schuldnern), ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall, dass uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt ebenso nicht für den Fall der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen.
B. Sonstige Leistungen
Für von uns durchgeführte Runderneuerungen, Remixverfahren, Reparaturarbeiten und sonstige nachträgliche Reifenbearbeitungen übernehmen wir Gewährleistung im obigen Sinne, soweit sie sich auf die von uns erbrachten Leistungen bezieht. Weiter gehende Gewährleistung kann nicht übernommen werden, da es sich um Bearbeitung gebrauchten Materials handelt.