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Barum BRAVURIS

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Reifen Barum
Reifen Barum BRAVURIS
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Barum BRAVURIS
Reifenmarke: Barum
Typ: PKW
Saison: Reifen Sommerreifen
Bewertung: 2,8 (1140) 111200
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Reifen Barum BRAVURIS

Der Barum Bravuris ist ein moderner Sommerreifen für die Hochgeschwindigkeitsklasse. Der Bravuris ist ein langlebiger Breitreifen mit einem sehr sicheren Kurvenhandling. Er leistet präzisen Grip bei hohem Tempo, Wind und Wetter. Erhältlich ist er in den verschiedenen Geschwindigkeitsklassen: H, V, W und ZR. Der Bravuris bietet: - einfach sicheres Kurvenhandling dank der massiven Schulterblöcke und des umlaufenden Mittelbandes; - präzisen Grip bei hohem Tempo, Wind und Wetter durch die weit in den Mittelbereich hineinragenden Quernuten; - Langlebigkeit durch das optimierte Profil in Kombination mit der flachen Gü;rtelkontur. Neben seinen technischen und konstruktiven Vorzü;gen macht das hervorragende Preis-Leistungs-Verhältnis den Barum Bravuris besonders attraktiv.

Letzte Kundenbewertungen Barum BRAVURIS

Ralf 23.04.2009
Bewertung: 3,4 116000

Saturn941 30.03.2006
Bewertung: 2,6 111400 Fahre die älteren Bravura hinten jetzt schon über deutlich 20000 km - vorne waren sie halt runter, habe mir da dann die Bravuris drauf gemacht. Tolles Preis/Leistungsverhältnis. Prima Fahreigenschaften - nicht das leiseste Abrollgeräusch, stört mich aber nicht...

Felix 30.03.2006
Bewertung: 2,6 111400 Reifen mit sehr gutem Preis- Leistungs- Verhältnis und sehr ausgewogenen Eigenschaften, nicht unbedingt etwas für sportliche Fahrer, da etwas zu schwammig um die Mittellage herum. Aber entgegen anderer Behauptungen recht brauchbar bei Nässe und auch auf sch

Karl1970 30.03.2006
Bewertung: 1,8 111120 Vorher habe ich den Conti Premium Contact gefahren der ebenfalls zu überzeugen wußte, jedoch einen sehr hohen Verschleiß hatte. Den Bravuris habe ich auf Langstecken nach Ungarn und in den Bergen Österreichs testen können, und er hat mich nicht enttäuscht.

Jens 30.03.2006
Bewertung: 3,4 116000 Darf mich sportlicher Vielfahrer nennen, deswegen ist der Reifen nichts für mich, war nach 6 Wochen glatt, nichts für Berg- /Passstraßen, gutes Nässeverhalten, niedriger Grenzbereich bei Trockenheit ... nächstes Frühjahr entweder Yokohama A539, Uniroyal Ra

Saturn944 30.03.2006
Bewertung: 3,4 116000 Günstig, jedoch fuhr sich mein Auto wie auf Eiern.Starkes Untersteuern und sehr schwammiges Fahrverhalten.Nach 100 Km in 3 Tagen habe ich die Reifen zurückgegeben und mir für etwas mehr Geld den Rainsport1 geholt.Das Auto fährt wieder dorthin wo ich es hin

Jakob 30.03.2006
Bewertung: 1,8 111120 Ein für mich sehr überzeugender Reifen, vor allem wegen dem doch sehr günstigen Anschaffungspreis. Hab mir den damals gleichzeitig mit Felgen geholt und bin bis jetzt sehr zufrieden. Der Reifen sieht gut aus (vom Profil) und fährt sich auch richtig gut, a

Ben 30.03.2006
Bewertung: 3,4 116000 Der Reifen erzeugt zwischen 40- 60 km/h ein sehr unrundes Laufgeräusch an der Vorderachse. Sehr nervig. Spurrillen und grober Fahrbahnbelag erzeugen auf der Autobahn ein sehr unangenehmes singendes Geräusch. Gebe den Reifen wieder zurück und versuch´s mit

Pit667 30.03.2006
Bewertung: 4,2 180000 Hatte ihn auf dem Passat den ich mir gekauft habe schon drauf und mache ihn nun nach 5000 km schon runter. Der Reifen verzögert beim Einlenken (nichts für meine sportliche Fahrweise), ist dann aber auf trockner Fahrbahn griffig. Auf nasser Fahrbahn und in

Albert 30.03.2006
Bewertung: 4,2 180000 katastrophaler reifen auf nässe und tagt auch sonnst wenig. klingt wie ein defektes radlager während der fahrt und dank des nicht vorhandenen nässegrips hat mein wagen beim ausweichen bei lächerlichen 50km/h !!! derben leitplankenkontakt gehabt. lasst blo

Alle Bewertungen  BRAVURIS

Der untenstehende Text ist das Fragment der allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Continental AG, Hannover.

Haftung

  1. Wir haften für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:

    Soweit wir im Rahmen der Mängelhaftung verpflichtet sind, leisten wir Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl entweder durch kostenlose Mangelbeseitigung oder durch Neulieferung. Bei Neulieferung wird anstelle eines mit einem nicht unerheblichen Mangel behafteten Reifens (d. h. Decke und/oder Schlauch) umtauschweise ein neuer Reifen zu dem am Tage der Neulieferung für den Besteller gültigen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer geliefert. Auf den Preis zuzüglich Mehrwertsteuer gewähren wir einen von uns nach billigem Ermessen festzustellenden Nachlaß, bei dem der Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens (anhand der vorhandenen Restprofiltiefe) berücksichtigt wird. Wahlweise haben wir auch das Recht, diesen Nachlaß in bar oder durch Gutschrift in laufender Rechnung zu vergüten. Sofern nach unserer Entscheidung Mängel durch Instandsetzung ordnungsgemäß beseitigt werden können, erfolgt nach unserer Wahl Instandsetzung. Soweit der Besteller einen über den Mangel hinausgehenden Schaden verursacht hat, trägt er die dafür anfallenden Instandsetzungskosten. Sofern die Nacherfüllung fehl schlägt, ist der Kunde berechtigt, ein Rücktritts- oder Minderungsrecht auszuüben; der Schadensersatzanspruch statt der Leistung bleibt unberührt. Für weitergehende Ansprüche haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Schaden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unberührt bleibt ein gesetzliches Rücktrittsrecht des Bestellers, sofern dessen Voraussetzungen gegeben sind.
  2. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, wenn
    • die Reifen von anderen als von uns repariert, runderneuert oder besohlt oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden;
    • bei Weißwanddecken Verfärbungen oder Licht- bzw. Ermüdungsrisse der Weißwand auftreten sollten;
    • die Fabriknummer oder das Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden ist.
    Im übrigen liegt ein von uns zu vertretender Mangel beispielsweise nicht vor, wenn
    • bei Reifen der notwendige bzw. der von uns in der neusten Fassung des technischen Ratgebers jeweils vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten war;
    • der Reifen einer übermäßigen, vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie beispielsweise durch überschreitung der für jede einzelne Reifengrosse zulässigen Belastung und der dafür jeweils zugeordneten Fahrgeschwindigkeit;
    • der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde;
    • der Reifen auf einer ihm nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder in sonstiger Weise mangelhaften Felge montiert war;
    • der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung ausgesetzt gewesen ist;
    • bei unseren Erzeugnissen natürlicher Verschleiß oder von uns nicht verursachte Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung, vor allem auch Lagerung, vorliegen oder wenn sich der Mangel bei einer besonderen Verwendung der Ware herausstellt, der wir im Einzelfall nicht schriftlich zugestimmt haben.
  3. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck usw. (z.B. Maße, Gewichte, Härte, Gebrauchswerte) stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar; sie sind nur als annähernd zu betrachten, branchenübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich im einzelnen als solche bezeichnet werden.

    Abweichungen von Mustern oder von früheren Lieferungen werden, soweit technisch angängig, vermieden. Änderungen im Rahmen des für den Besteller Zumutbaren, insbesondere wenn sie dem technischen Fortschritt dienen und soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird, behalten wir uns vor. Lediglich erhebliche Abweichungen begründen einen Anspruch auf Sachmängelhaftung gemäß D.1.
  4. Mängelansprüche für Reifen verjähren mit Ablauf von zwei Jahren ab ihrer Ablieferung durch den Besteller an den Verbraucher, jedoch spätestens mit Ablauf von 5 Jahren ab Lieferung der Reifen an den Besteller. Mängelansprüche für runderneuerten Reifen und unsere sonstigen Lieferungen und Leistungen verjähren in zwei Jahren mit Ablieferung der Sache an den oder Abnahme der Leistung von Besteller. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
  5. Zur Erhebung von Mängelansprüchen sind unsere unmittelbaren Abnehmer (Besteller) und die mit uns in laufender Geschäftsverbindung stehenden Firmen berechtigt. Reifen, für die ein Mängelanspruch geltend gemacht wird, müssen unter Beifügung eines vollständig ausgefüllten vorgedruckten Reklamationsformulars an unser Werk Hannover Stöcken, Station Hannover, Hauptgüterbahnhof eingesandt werden. Das Reklamationsformular muß vom Verbraucher persönlich und von Einsender unterzeichnet sein. Beizufügen sind Schriftstücke, die das Verkaufsdatum des Reifens an den Verbraucher belegen (Kopien von Rechnung, Lieferschein oder Kraftfahrzeugschein). Die Rücksendung des Reifens erfolgt auf Gefahr des Einsenders. Reifen, für die Nacherfüllung oder Schadensersatz statt Leistung gewährt worden ist, gehen in unser Eigentum über. Im Falle offensichtlich unberechtigter Mängelansprüche behalten wir uns vor, die im Zusammenhang mit deren Prüfung und Bearbeitung bei uns entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
  6. Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, besteht keine Pflicht zur Sachmangelhaftung.
  7. Einer langjährigen übung unseres Industriezweiges entsprechend, sind Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, z.B. wegen einer Pflichtverletzung, aus unerlaubter Handlung oder bei Ausgleich unter Gesamtschuldnern, gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörige in jedem Falle ausgeschlossen. Wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, haften wir jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

    Diese Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in Wort und Schrift und durch Versuche und in sonstiger Weise. Der Besteller ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetzt bleiben durch diesen Haftungsausschluß unberührt. Gleiches gilt auch für unsere Haftung für Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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