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Winterreifen in Europa

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Winterreifen in Europa

Winterreifen in Europa

Quelle: http://www.weltatlas.info/europa/

 

1.     Bedingungslose Pflicht zur Verwendung von Winterreifen:

Schweden, Finnland, Deutschland, Estland, Litauen, Lettland und Österreich

 

2.      Partielle Pflicht zur Verwendung von Winterreifen:

Tschechien, Slowenien, Slowakei, Ungarn

 

3.     Sonderfälle:

Serbien, Spanien, Bosnien und Herzegowina, Albanien, Montenegro

 

4.      Empfehlung von Winterreifen:

Russland, Italien, Norwegen, Türkei, Belgien, Dänemark

 

5.       Keine Pflicht zur Verwendung von Winterreifen:

Großbritannien, Frankreich, Polen, Niederlande, Ungarn, Rumänien, Mazedonien, Bulgarien

 

6.       Zubehör – Spikes und Schneeketten:

Portugal, Österreich, Frankreich, Belgien, Schweiz, Kroatien, Tschechen, Türkei, Italien, Bulgarien, Rumänien, Finnland, Litauen
 

7.      Touristische InformationBedingungslose Pflicht zur Verwendung von Winterreifen:

Norwegen, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Slowenien

 

Eine bedingungslose Verpflichtung zur Verwendung von Winterreifen, die unter Geldstrafe (Geldbuße oder Rücktritt von der Versicherungsentschädigung) steht, gilt in:

 

  • Finnland,
  • Schweden,
  • Estland,
  • Deutschland,
  • Lettland und Litauen,
  • Österreich
  • in der italienischen Provinz Mailand (vom 15. November bis zum 31. März).

In Deutschland trat die Pflicht zur Verwendung von Winterreifen am 1. Dezember 2010 in Kraft. Entsprechend den Vorschriften sind Winterreifen (gekennzeichnet mit M+S) zu verwenden, denn Straßen verschneit, vereist oder mit Schneematsch bedeckt sind. Nichteinhaltung der Vorschriften steht unter Geldstrafe in Höhe von 40 Euro und 1 Strafpunkt. Verursachen eines Unfalls unter Winterbedingungen bei Verwendung von Sommerreifen steht unter Geldstrafe von 80 Euro. Bei LKWs und Bussen gilt die Pflicht zur Verwendung von Winterreifen nur für Räder der Antriebsachse.

Partielle Pflicht zur Verwendung von Winterreifen

In manchen Ländern sind Winterreifenregelungen untergliedert:

  • Kroatien– Pflicht zur Verwendung von Winter- oder Sommerreifen mit Schneeketten.
  • Slowakei, Slowenien– bedingungslose Pflicht zur Verwendung von mindestens zwei Winterreifen.
  • Tschechien– Pflicht zur Verwendung von Winterreifen auf bestimmten Bergstrecken und in bestimmten Monaten.

Wenn Sie wissen, in welchem Land Sie Winterreifen verwenden müssen, vermeiden Sie eine Geldstrafe.

Sonderfälle

  • Schweiz– Autofahrer, der im Winter Sommerreifenverwendet und einen Unfall verursacht, kann Probleme haben, einen Schadenersatz zu bekommen.
  • Kroatien, Albanien, Bosnien, Herzegowina, Serbien und Montenegro– mögliche Verwendung von Sommerreifen im Winter – unter der Bedingung, dass das Profil der Reifen tiefer als 4 mm ist oder Räder mit Schneeketten ausgestattet sind.
  • Spanien– es gilt ein Königsdekret, der zur Verwendung von Schneeketten oder Saisonreifen verpflichtet, wenn Bedingungen es erfordern.
  • Italien(betrifft die Provinz Mailand) – im Zeitraum, in dem die Pflicht zur Verwendung von Winterreifen gilt (vom 15. November bis zum 31. März) dürfen ersatzweise Sommerreifen mit Schneeketten verwendet werden.

Epmfehlung von Winterreifen

Länder, in denen keine allgemeine Pflicht zur saisonalen Verwendung von Winterreifen gilt, werden Autofahrer dazu ermuntert, empfohlene Lösungen – für die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer – zu verwenden. Zu den Ländern, die ihren Bürgern den saisonalen Reifenwechsel besonders empfehlen, gehören:

  • Beneluxstaaten (Belgien, Niederlande, Luxemburg),
  • Dänemark,
  • Norwegen,
  • Russland,
  • Italien.
  • Türkei.

Winterreifen in Europa: es lohnt sich, Empfehlungen zur Verwendung von Winterreifen in Anspruch zu nehmen.

Touristische Information

  • Norwegen – für Touristen gilt unter Winterbedingungen die Pflicht zur Verwendung von Reifen mit entsprechender Haftung und Profiltiefe von mind. 3 mm.
  • Schweden– die Touristen müssen nicht die Pflicht beachten, Winterreifen zu verwenden, doch das Reifenprofil muss mindestens 3 mm tief sein.
  • Litauen, Lettland, Estland– die Pflicht zur Verwendung von Winterreifen gilt auch für Touristen.
  • Ungarn– die Pflicht zur Verwendung von Schneeketten im Winter gilt auch für Touristen.
  • Slowenien– bei Schneefällen müssen Touristen Winterreifen verwenden; wenn es keinen Schnee gibt, können sie sich auf das Recht der Heimatländer berufen, allerdings müssen sie Schneeketten mitfahren.

Keine Pflicht zur Verwendung von Winterreifen

Länder, in denen keine Pflicht zur Verwendung von Winterreifen gilt, sind:

  • Großbritannien,
  • Frankreich,
  • Polen,
  • Niederlande,
  • Luxemburg,
  • Mazedonien,
  • Ungarn,
  • Bulgarien,
  • Rumänien.

Obwohl in den oben genannten Ländern keine Pflicht zur Verwendung von Winterreifen gilt, ist es vernünftig, Winterreifen zu verwenden.

Zubehör – Spikes und Schneeketten

  • Frankreich– in manchen Regionen gilt eine Pflicht, mit Schneeketten oder Spikes ausgestattet zu sein.
  • Italien– Reifen mit Spikes sind in de Provinz Mailan vom 15. November bis zum 31. März zugelassen. Eine Bedingung ist die Geschwindigkeitsbegrenzung – bis zu 120 km/h auf Autobahnen und bis zu 90 km/h auf Regionalstraßen.
  • Türkei, Bulgarien, Kroatien, Ungarn– es gilt die Pflicht, dass das Auto mit Schneeketten ausgestattet ist.
  • Österreich, Tschechien– es gilt die Pflicht zur Verwendung von Schneeketten, wenn Bedingungen es erfordern oder Straßenschilder darüber informieren.
  • Belgien, Finnland, Litauen– in bestimmten Zeiträumen dürfen Reifen mit Spikes verwendet werden.
  • Polen– es gilt die Pflicht, mit Schneeketten ausgestattet zu sein (falls Straßenschilder darüber informieren).
  • Portugal, Schweiz, Rumänien, Italien– bedingungslose Pflicht zur Verwendung von Spikes, falls Straßenschilder darüber informieren.
  • Tschechien, Bulgarien, Kroatien, Polen, Niederlande, Mazedonien, Deutschland, Portugal, Rumänien, Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Türkei und Ungarn– die Verwendung von Spikes ist verboten.

Winterreifen in Europa: manchmal sind Winterreifen nicht ausreichend und dann müssen Schneeketten verwendet werden.

Wie der Artikel sagt, gehen die Länder an die Pflicht zum saisonalen Reifenwechsel und zur Verwendung des Winterzubehörs sehr individuell heran. Die Vernunft der Autofahrer sollte dabei eine überwiegende Regelung sein – wenn Bedingungen es erfordern, sind Winterreifen zu verwenden, und falls Straßenschilder darauf hinweisen, sind auch Schneeketten oder Spikes zu verwenden.

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