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Michelin PRIMACY ALPIN A3 225/50 R17 94 H *

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Reifen
Reifenbeschreibung Michelin PRIMACY ALPIN A3
Michelin PRIMACY ALPIN A3 225/50 R17 94 H *
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Michelin PRIMACY ALPIN A3 225/50 R17 94 H *
Größe: 225/50 R17 94 H
Saison: Reifen Winterreifen
Fahrzeugtyp: PKW
153 €
Mit MwSt. pro Stück
Anzahl:
mehr als 11 Stück verfügbar
Parameter
Parameter
Bewertungen
Bewertungen
  • Größe: 225/50 R17
  • Tragfähigkeitsindex: 94
  • Geschwindigkeit: H
  • Bewertung: 2,0
  • 1111000
  • (Bewertungen: 55)
Reifengröße ändern:
Es wird nur ein Reifen ausgeliefert. Die Felge dient nur der Symbolisierung. Der angezeigte Reifen entspricht nicht immer der Realität.
Reifen Michelin PRIMACY ALPIN A3 225/50 R17 94 H *

Winterreifen für komfortable Mittel- und Oberklassenlimousinen Der Winterreifen mit hoher Leistung und Sicherheit: kürzerer Bremsweg auf nasser Fahrbahn und bessere Beherrschbarkeit auf Schnee* Kürzerer Bremsweg auf nasser Fahrbahn Der Michelin Primacy Alpin hat einen bis zu 1,7 Meter kürzeren Bremsweg auf nasser Fahrbahn als das Vorgängermodell.(1) Besserer Grip auf Schnee 10% verbesserte Beschleunigung auf Schnee.(2) Bessere Beherrschbarkeit auf kurvigen, verschneiten Fahrbahnen.(2) Geringer Kraftstoffverbrauch Ebenso hohe Kilometerleistung wie der Michelin Pilot Alpin PA2. 7% geringerer Rollwiderstand im Vergleich zum Vorgängermodell: zusätzliche Kraftstoffersparnis. *Im Vergleich zum Michelin Pilot Alpin PA2 (1) Interne Tests der Qualitätssicherung, ABS-Bremsung von 80km/h auf 10km/h (2) Laut internen Vergleichstests der Qualitätssicherung mit dem Michelin Pilot Alpin PA2. Warum eigentlich Winterreifen?! Dank der speziellen Gummimischung und der hohen Lamellendichte im Profilbereich bietet ein Winterreifen einen kürzeren Bremsweg, bessere Mobilität sowie Beherrschbarkeit bei Schnee, Glatteis und Kälte: - Ein Winterreifen verkürzt den Bremsweg auf Schnee um bis zu 50% im Verlgiech zu einem Sommerreifen. - Ein Winterreifen hat ein bis zu 50% höheres Traktionsvermögen auf Schnee als ein Sommerreifen. - Bei Temperaturen unterhalb von 7°C verkürzt ein Winterreifen den Bremsweg auf nasser Fahrbahn bis zu 6 Meter im Vergleich zu einem Sommerreifen.

Letzte Kundenbewertungen Michelin PRIMACY ALPIN A3 225/50 R17 94 H *

Klaus1968 23.04.2009
Bewertung: 2,6 111400

Saturn937 07.05.2008
Bewertung: 1,8 111120

Poldi701 24.05.2008
Bewertung: 2,6 111400

Thom834 04.01.2008
Bewertung: 3,4 116000

Michael 16.03.2009
Bewertung: 1,8 111120

Pit669 20.01.2009
Bewertung: 2,6 111400

Kletus1967 16.03.2009
Bewertung: 1,8 111120

Balder 12.03.2009
Bewertung: 2,6 111400

Kuno1966 10.03.2009
Bewertung: 1,8 111120

Prince861 11.03.2009
Bewertung: 1,0 11111

Alle Bewertungen  PRIMACY ALPIN A3

Der untenstehende Text ist das Fragment der allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA.

Für die von uns gelieferte Ware übernehmen wir Gewähr nur nach den folgenden Bestimmungen.

A. Fabrikneue Reifen, Schläuche oder andere Erzeugnisse

  1. An Stelle eines mit einem nicht unerheblichen Mangel behafteten Reifens oder Schlauchs wird umtauschweise Ersatz zu dem am Tage der Ersatzlieferung für den Käufer gültigen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer geliefert. Wir behalten uns eine angemessene Anrechnung des Gebrauchsvorteils unter Berücksichtigung der vorhandenen Restprofiltiefe vor. Erzeugnisse, für die eine Ersatzleistung gewährt worden ist, gehen in unser Eigentum über.

    Sofern nach unserer Entscheidung Mängel durch Instandsetzung ordnungsgemäß beseitigt werden können, behalten wir uns diese statt Ersatzlieferung vor.

    Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

    Alle Lieferungen von Reifen erfolgen unter der auflösenden Bedingung, dass bei Verwendung eines solchen Reifens für Garantie-zwecke der Liefervertrag bezüglich dieses Reifens aufgehoben wird. Mit Eintritt dieser Bedingung, d. h., sobald der Händler einen Ersatzreifen seinem Lager entnimmt, um ihn für Garantiezwecke zu verwenden, wird der Liefervertrag hinsichtlich dieses Reifens rückgängig gemacht. In einzelnen Fällen, in denen eine Gewährleistungsverpflichtung verneint wird, gilt die auflösende Bedingung hinsichtlich des in diesem Einzelfall verwendeten Reifens als von Anfang an nicht eingetreten.

    Die von uns verwendeten Größenangaben, technischen Angaben (z. B. Maße) und werblichen Aussagen sind keine Garantien für zugesicherte Eigenschaften.
  2. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bzw. von uns zu vertretende Mängel liegen nicht vor, wenn:
    • die Reifen von anderen als von uns repariert, runderneuert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden;
    • die Beschädigung auf unsachgemäße Behandlung oder auf Fahrlässigkeit, auf selbst oder von Dritten unsachgemäß vorgenommene Profiländerungen, Einkerbungen usw. oder auf Unfall zurückzuführen ist;
    • bei Reifen der notwendige bzw. der von uns in der neuesten Fassung unserer technischen Unterlagen jeweils vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten wurde;
    • der Reifen einer übermäßigen, vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie beispielsweise durch Überschreiten der für jede einzelne Reifengröße zulässigen Belastung und der dazu jeweils zugeordneten Fahrgeschwindigkeit;
    • der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde;
    • das Schadhaftwerden des Reifens auf nicht lehrenhaltige, defekte oder rostige Felgen zurückzuführen ist oder der Reifen auf eine andere als auf die laut den jeweils maßgeblichen technischen Daten vorgeschriebene Felge aufgelegt war;
    • der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder übermäßiger Erhitzung ausgesetzt gewesen ist;
    • die Fabriknummer oder die Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden sind;
    • es sich um eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit des Erzeugnisses handelt.
  3. Gewährleistungsansprüche verjähren 2 Jahre nach Lieferung an den Verbraucher.
  4. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind nur die mit uns in laufender Geschäftsverbindung stehenden Händler berechtigt. Erzeugnisse, deretwegen ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht wird, müssen franko unter Beifügung eines vollständig ausgefüllten und von dem Verbraucher persönlich unterzeichneten Beanstandungsformulars an unsere für den Händler zuständige Niederlassung eingesandt werden. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Einsenders.
  5. Wenn und soweit die vorstehenden Bedingungen keine besonderen Regelungen enthalten, ist ein Schadenersatzanspruch des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Schuldnern), ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall, dass uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt ebenso nicht für den Fall der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen.

B. Sonstige Leistungen

Für von uns durchgeführte Runderneuerungen, Remixverfahren, Reparaturarbeiten und sonstige nachträgliche Reifenbearbeitungen übernehmen wir Gewährleistung im obigen Sinne, soweit sie sich auf die von uns erbrachten Leistungen bezieht. Weiter gehende Gewährleistung kann nicht übernommen werden, da es sich um Bearbeitung gebrauchten Materials handelt.

Reifenbeschreibung
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