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Der untenstehende Text ist das Fragment der allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA.
Für die von uns gelieferte Ware übernehmen wir Gewähr nur nach den folgenden Bestimmungen.
A. Fabrikneue Reifen, Schläuche oder andere Erzeugnisse
B. Sonstige Leistungen
Für von uns durchgeführte Runderneuerungen, Remixverfahren, Reparaturarbeiten und sonstige nachträgliche Reifenbearbeitungen übernehmen wir Gewährleistung im obigen Sinne, soweit sie sich auf die von uns erbrachten Leistungen bezieht. Weiter gehende Gewährleistung kann nicht übernommen werden, da es sich um Bearbeitung gebrauchten Materials handelt.