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Der intelligente Ganzjahresreifen Ausgestattet mit der SmartTRED-Technologie bieten Vector 5+ und Eagle Vector EV-2+ exzellente Fahreigenschaften und eine herausragende Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Jahreszeiten und Fahrbahnbedingungen. Die SmartTRED-Technologie verbindet die wesentlichen Leistungsmerkmale von Sommer- und Winterreifen. Vector 5+ und Eagle Vector EV-2+ sind in der Lage, die Straßenoberfläche zu 'erkennen' und ihre Leistungsmerkmale entsprechend anzupassen. Die spezielle Silika-Allwetter-Laufflächenmischung trägt zusammen mit der SmartTRED-Technologie zu bester Leistungsfähigkeit und ausgezeichneten Kilometerleistungen unter allen Wetterbedingungen bei. Neueste Gummimischungen, ein laufrichtungsgebundenes Profil und die SmartTRED-Technologie garantieren herausragenden Fahreigenschaften bei allen Jahresezeiten - auf Schnee und Eis, nasser und trockener Fahrbahn - bei gleichzeitig hoher Laufleistung. Die Goodyear SmartTRED-Technologie sorgt für leistungsstarke Reifen bei allen Fahrbedingungen - das ganze Jahr über. Auf Oberflächen mit herabgesetzter Griffigkeit wie nassen, verschneiten und vereisten Straßen sorgt die Laufflächenmitte für mehr Traktion und Bremskraft. Bei Kurvenfahrten auf trockenen Straßen wird die Last auf die soliden Schultern verlagert. Merkmale des Vector 5+: - SmartTRED: Intelligente Lauffläche. Viele Lamellen in der Laufflächenmitte. Stabile Außenschultern. Runde Laufflächenkontur - 3D-Waffel-Lamellen über die gesamte Profiltiefe - Laufrichtungsgebundenes V-TRED-Profil - Variabler Pitch: Unterschiedliche Länge der Schulterblöcke in Umfangsrichtung - Silica-Laufflächenmischung - Winter-Abnutzungsindikator - Schneeflockensymbol
Der untenstehende Text ist das Fragment der allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Goodyear Reifen GmbH.
A. Gewährleistung
B. EMT-Reifen, Sicherheits- und Warnhinweise
C. Haftung
Falls in der aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Goodyear keine besonderen Vorschriften enthalten sind, sind Schadensersatzansprüche unserer Abnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, wenn uns und/oder unseren gesetzlichen Vertretern sowie leitenden Angestellten nicht Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist unsere Haftung und die unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen ausgeschlossen, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt. Dieser Absatz beschränkt nicht die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.