Bitte warten...
100% Fahrleistung das ganze Jahr. Sie ist da: Die neueste Generation des erfolgreichen Ganzjahresreifens! Der Goodyear Vector 4Seasons. Mit SmartTRED-Technologie zur dynamischen Radlastverlagerung. Auf Eis und Schnee nutzt er seine stark lamellierte Laufflächenmitte, auf trockener Straße die gesamte Reifenbreite. So ist das ganze Jahr über optimaler Kontakt zur Fahrbahn gewährleistet. Zudem garantiert das laufrichtungsgebundene und nochmals optimierte V-TRED-Profildesign eine sehr gute Wasserableitung. Nutzen des Vector 4Seasons: - Gute Fahreigenschaften und hohe Sicherheit im Sommer und im Winter - Dauerhaft hohes Grip-Niveau bei Schnee, Eis und auf nasser Straße bei gleichzeitig guter Fahrstabilität auf trockener Fahrbahn. - Optimale Sicherheit bei Aquaplaning-Gefahr - Geringes Reifengeräusch - Stabiles Fahrverhalten und geringer Mittenverschleiß im Einsatz bei hohen Geschwindigkeiten - Sehr gute Haftung bei Nässe bei gleichzeitig hoher Laufleistung und geringem Roll-Widerstand - Einfache Kontrolle der Aquaplaning- und Wintereigenschaften - Garantiert besonders sicheres Fahrverhalten bei Schnee und Eis Merkmale des Vector 4Seasons: - SmartTRED - Intelligente Lauffläche: - Viele Lamellen in der Laufflächenmitte, - Stabile Außenschultern, - Runde Laufflächenkontur - 3D-Lamellen über die gesamte Profiltiefe - Laufrichtungsgebundenes V-TRED-Profil - Variabler Pitch: Unterschiedliche Länge der Schulterblöcke in Umfangsrichtung - Spiral overlay: Endlos gewickelte Abdecklage über dem Gürtel - Silica-Laufflächenmischung - Winter-Abnutzungsindikator - Schneeflockensymbol
Der untenstehende Text ist das Fragment der allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Goodyear Reifen GmbH.
A. Gewährleistung
B. EMT-Reifen, Sicherheits- und Warnhinweise
C. Haftung
Falls in der aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Goodyear keine besonderen Vorschriften enthalten sind, sind Schadensersatzansprüche unserer Abnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, wenn uns und/oder unseren gesetzlichen Vertretern sowie leitenden Angestellten nicht Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist unsere Haftung und die unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen ausgeschlossen, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt. Dieser Absatz beschränkt nicht die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.