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8 % kürzerer Bremsweg auf Schnee* überragende Kontrolle unter Winterbedingungen Im Winter können die Straßenverhältnisse unkalkulierbar sein. Häufig bergen sie Gefahren, die die Unfallgefahr erhöhen. Neben Schnee, Eis, Matsch und Nässe erwartet den Autofahrer gefährliches Glatteis, das bei fallenden Temperaturen überraschend einsetzen kann. Goodyear ist wie immer Vorreiter bei technischen Innovationen und führt nun den UltraGrip Performance 2 ein. Der revolutionäre UltraGrip Performance 2 mit Adaptive SipeGrip-Technologie bietet zwei unterschiedliche Lamellenarten in einem Reifen. Dies, zusammen mit dem laufrichtungsgebundenem Profil und einer neuen Silika-Mischung sorgt für eine exzellente Bodenhaftung. Der UltraGrip Performance 2, der von dem unabhängigen deutschen Prüfinstitut TüV Süd getestet wurde, trägt zu ausgezeichneten Fahrleistungen bei jedem Winterwetter bei, ob auf Eis, Schnee, nasser oder trockener Fahrbahn. Der UltraGrip Performance 2 bietet Ihnen: - Adaptive SipeGrip Technology: zwei verschiedene Arten von Lamellen für unterschiedliche Funktionen - Abgeschrägte Profilblöcke in den beiden umlaufenden Profilrillen - Flexible Profilblöcke im Mittenbereich - Laufrichtungsgebundenes V-TRED-Profil - Optimierte Polymermischung und neue Silicatechnologie - Variabler Pitch: Unterschiedliche Länge der Blöcke in Umfangsrichtung *Getestet von März bis April 2008 im Vergleich mit 2 namhaften Wettbewerbern durch den TüV SüD Automotive, Bericht 76230122-3; Reifengröße: 225/45R17; Fahrzeug: Mercedes-Benz C-Klasse)
Der untenstehende Text ist das Fragment der allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Goodyear Reifen GmbH.
A. Gewährleistung
B. EMT-Reifen, Sicherheits- und Warnhinweise
C. Haftung
Falls in der aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Goodyear keine besonderen Vorschriften enthalten sind, sind Schadensersatzansprüche unserer Abnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, wenn uns und/oder unseren gesetzlichen Vertretern sowie leitenden Angestellten nicht Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist unsere Haftung und die unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen ausgeschlossen, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt. Dieser Absatz beschränkt nicht die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.