Bitte warten...
Der neue, reinrassige Winterreifen komplettiert Fuldas Reifenpalette für Offroadfahrzeuge. Optimale Wintertauglichkeit Fuldas bewährte, kälteresistente Gummimischung für PKW-Winterreifen wurde speziell auf die Bedürfnisse schwerer Geländefahrzeuge zugeschnitten. Sie ist die Basis für optimale Traktion auf allen winterlichen Untergründen - bei Schnee, Eis, Matsch und Regen. Das kombinierte Block-Rippen-Profil mit vielen abgewinkelten Lamellen verdreifacht die Greifkanten für beste Verzahnung des Reifens mit dem Untergrund. Eine doppelte Mittelrippe und breite, umlaufende Profilrillen schützen vor Aquaplaning und verbessern noch einmal die Traktion. Laufruhe und Fahrkomfort Stabiles Fahrverhalten auch beim Lenken und Spurwechseln durch stark profilierte Schulterblöcke. Vibrationsarmes Fahren mit geringem Abrollgeräusch durch die optimierte Anordnung der Laufflächenelemente. Hohe Nutzungsdauer Durch seine hohe Profiltiefe erreicht der Fulda Tramp 4x4 Yukon eine hohe Kilometerleistung und ist dadurch besonders wirtschaftlich. Die zweilagige Polyesterkarkasse mit ihren zwei Stahlgürteln und den beiden Gürtelabdeckungen macht ihn extrem haltbar und hochgeschwindigkeitsfest (T=190 km/h). Starke Optik Eine attraktive Seitenwandgestaltung mit großen schwarzen Lettern unterstützt den starken Auftritt. Die Markierung M+S weist deutlich auf seinen Einsatzzweck hin.
Der untenstehende Text ist das Fragment der allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Goodyear Reifen GmbH.
A. Gewährleistung
B. EMT-Reifen, Sicherheits- und Warnhinweise
C. Haftung
Falls in der aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Goodyear keine besonderen Vorschriften enthalten sind, sind Schadensersatzansprüche unserer Abnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, wenn uns und/oder unseren gesetzlichen Vertretern sowie leitenden Angestellten nicht Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist unsere Haftung und die unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen ausgeschlossen, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt. Dieser Absatz beschränkt nicht die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.