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Firestone VANHAWK 175/75 R16 101/99 R C

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Reifen
Reifenbeschreibung Firestone VANHAWK
Firestone VANHAWK 175/75 R16 101/99 R C
Zoom
Firestone VANHAWK 175/75 R16 101/99 R C
Größe: 175/75 R16 101/99 R
Saison: Reifen Sommerreifen
Fahrzeugtyp: LLKW
87 €
Mit MwSt. pro Stück
Anzahl:
6 bis 11 Stück verfügbar
Parameter
Parameter
Bewertungen
Bewertungen
  • Größe: 175/75 R16
  • Tragfähigkeitsindex: 101/99
  • Geschwindigkeit: R
  • Bewertung: 2,4
  • 111600
  • (Bewertungen: 26)
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Es wird nur ein Reifen ausgeliefert. Die Felge dient nur der Symbolisierung. Der angezeigte Reifen entspricht nicht immer der Realität.
Reifen Firestone VANHAWK 175/75 R16 101/99 R C

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Letzte Kundenbewertungen Firestone VANHAWK 175/75 R16 101/99 R C

Poldi701 23.04.2009
Bewertung: 2,6 111400

Albert 15.04.2009
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Alle Bewertungen  VANHAWK

Der untenstehende Text ist das Fragment der allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bridgestone Deutschland GmbH.

  1. Der Käufer hat die Ware sofort nach Anlieferung sorgfältig zu untersuchen und uns einen Mangel vollständig anzuzeigen. Differenzen im Lieferumfang sind auf den Liefer- bzw. Frachtpapieren zu vermerken. Mängel der Verpackung sind unbeachtlich, solange diese die Tauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigen. Die Mängelanzeige muss schriftlich und unverzüglich erfolgen. Spätere Anzeigen von Mängeln, die bei sorgfältiger Untersuchung nach Erhalt der Ware hätten entdeckt werden können, sind unbeachtlich und begründen keine Ansprüche des Käufers. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Auch hier führt die Versäumung der unverzüglichen Mitteilung des Mangels zur Unbeachtlichkeit der Mängelanzeige und des Verlusts aller Ansprüche. Die Angestellten von uns sind nicht befugt, mündliche oder telefonische Beanstandungen anzunehmen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
  2. Unter Voraussetzung rechtzeitiger und vollständiger Mängelanzeige ist der Rückgriff der direkt von uns belieferten Käufer nur für solche neu hergestellten Reifen möglich, die unserer Qualitätssicherungsabteilung zur Begutachtung zusammen mit einem ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten und vom Endverbraucher persönlich unterschriebenen Gewährleistungsformular zugesandt wurden. Bei berechtigten Mängelanzeigen sind wir zur Rückerstattung des Kaufpreises, zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von vier Wochen nach Empfang der beanstandeten Ware verpflichtet. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall der Bridgestone Deutschland GmbH zu. Im Falle des Rücktritts oder der Nachlieferung berechnen wir dem Käufer einen Abzug, der dem Abnutzungsgrad des mangelhaften Reifens entspricht. Mit Erbringung der Gewährleistung geht der mangelhafte Gegenstand in das Eigentum von uns über. Der Rückgriff ist ausgeschlossen, wenn die Gewährleistungspflicht des Käufers auf einer Garantie des Käufers beruht, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgeht. Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von 2 Jahren nach Lieferung an den Verbraucher, jedoch spätestens mit Ablauf von 5 Jahren ab Lieferung an den Besteller.
  3. Mängelansprüche sind unter folgenden Voraussetzungen ausgeschlossen:
    • sofern uns der beanstandete mangelhafte Reifen nicht vorgelegt wird und/oder das Gewährleistungsformular nicht vollständig ausgefüllt und vom Endverbraucher persönlich unterschrieben ist;
    • sofern der Sachmangel auf Handlungen des Käufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht oder wenn der Käufer oder dessen Erfüllungsgehilfen die Montage unsachgemäß durchgeführt haben;
    • sofern die Verpflichtung des Käufers gegenüber dem Endverbraucher auf einer Garantie des Käufers beruht, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgeht;
    • sofern an unseren Produkten unsachgemäße Eingriffe und Reparaturen, Runderneuerungen oder Bearbeitungen in sonstiger Weise durch andere als von uns vorgenommen wurden;
    • sofern der von uns bzw. vom Erstausstatter/Fahrzeughersteller empfohlene bzw. der normgerechte Reifenfülldruck nicht eingehalten wurde;
    • sofern der Reifen einer vernunftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie beispielsweise durch überschreiten der zulässigen Belastung und der jeweils zugelassenen Höchstgeschwindigkeit oder im Rallye- und/oder Renneinsatz war;
    • sofern der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde oder sofern dieser von Dritten runderneuert wurde;
    • sofern der Reifen auf einer ihm nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder in sonstiger Weise mangelhaften Felge montiert war;
    • sofern der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung ausgesetzt gewesen ist;
    • sofern natürlicher Verschleiß oder Beschädigung vorliegen, die ganz allgemein auf unsachgemäße Behandlung, z. B. nicht sachgerechte Profiländerungen, Einkerbungen usw. oder auf einen Unfall zurückzuführen sind;
    • sofern der Reifen Schäden aufweist, die mit der Anbringung von Spikes, Hocken usw. durch fremde Hand im Zusammenhang stehen.

Reifenbeschreibung
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