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Der untenstehende Text ist das Fragment der allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Dunlop Reifen GmbH.
Wir leisten für die von uns gelieferten Reifen sowie für die bei uns runderneuerten Decken gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Gewähr:
Bei Fehlschlagen einer Ersatzlieferung kann der Besteller Rückgängigmachung des Vertrages und entsprechende Gutschrift verlangen, soweit sich der Vertrag auf das mangelhafte Werkstättenmaterial bezog.