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Continental ContiCrossContact LX 255/70 R16 111 S FR OWL

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Reifen
Reifenbeschreibung Continental ContiCrossContact LX
Continental ContiCrossContact LX 255/70 R16 111 S FR OWL
Zoom
Continental ContiCrossContact LX 255/70 R16 111 S FR OWL
Größe: 255/70 R16 111 S
Saison: Reifen Sommerreifen
Fahrzeugtyp: 4x4
134 €
Mit MwSt. pro Stück
Anzahl:
mehr als 11 Stück verfügbar
Parameter
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Bewertungen
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  • Größe: 255/70 R16
  • Tragfähigkeitsindex: 111
  • Geschwindigkeit: S
Reifengröße ändern:
Es wird nur ein Reifen ausgeliefert. Die Felge dient nur der Symbolisierung. Der angezeigte Reifen entspricht nicht immer der Realität.
Reifen Continental ContiCrossContact LX 255/70 R16 111 S FR OWL

Der Sommerreifen ContiCrossContact LX ist für mittlere bis schwere 4x4-Fahrzeuge vorgesehen. Durch die offene Außenschulter werden bei diesem Reifen auch in leichtem Gelände gute Fahr- und Bremseigenschaften erreicht. Die vier tiefen und breiten umlaufenden Rillen mit schräg zulaufenden Winkeln garantieren einen sehr guten Aquaplaningschutz sowie weniger Reifenverletzungen durch Schutz vor Steinesammeln. Die drei umlaufenden Klotzreihen bewirken durch ihre Rippencharakteristik und starke Lamellierung eine präzise Lenkansprache und sehr guten Geradeauslauf bei äußerst ruhigem Reifenlauf. Mit ContiCrossContact LX erhalten Sie: - ein leistungsstarker Reifen für die Straße und leichtes Gelände - präzise Lenkansprache und sehr guter Geradeauslauf - guter Aquaplaningschutz - ausgezeichnete Fahr- und Bremseigenschaften auch in leichtem Gelände

Letzte Kundenbewertungen Continental ContiCrossContact LX 255/70 R16 111 S FR OWL

Alle Bewertungen  ContiCrossContact LX

Der untenstehende Text ist das Fragment der allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Continental AG, Hannover.

Haftung

  1. Wir haften für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:

    Soweit wir im Rahmen der Mängelhaftung verpflichtet sind, leisten wir Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl entweder durch kostenlose Mangelbeseitigung oder durch Neulieferung. Bei Neulieferung wird anstelle eines mit einem nicht unerheblichen Mangel behafteten Reifens (d. h. Decke und/oder Schlauch) umtauschweise ein neuer Reifen zu dem am Tage der Neulieferung für den Besteller gültigen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer geliefert. Auf den Preis zuzüglich Mehrwertsteuer gewähren wir einen von uns nach billigem Ermessen festzustellenden Nachlaß, bei dem der Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens (anhand der vorhandenen Restprofiltiefe) berücksichtigt wird. Wahlweise haben wir auch das Recht, diesen Nachlaß in bar oder durch Gutschrift in laufender Rechnung zu vergüten. Sofern nach unserer Entscheidung Mängel durch Instandsetzung ordnungsgemäß beseitigt werden können, erfolgt nach unserer Wahl Instandsetzung. Soweit der Besteller einen über den Mangel hinausgehenden Schaden verursacht hat, trägt er die dafür anfallenden Instandsetzungskosten. Sofern die Nacherfüllung fehl schlägt, ist der Kunde berechtigt, ein Rücktritts- oder Minderungsrecht auszuüben; der Schadensersatzanspruch statt der Leistung bleibt unberührt. Für weitergehende Ansprüche haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Schaden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unberührt bleibt ein gesetzliches Rücktrittsrecht des Bestellers, sofern dessen Voraussetzungen gegeben sind.
  2. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, wenn
    • die Reifen von anderen als von uns repariert, runderneuert oder besohlt oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden;
    • bei Weißwanddecken Verfärbungen oder Licht- bzw. Ermüdungsrisse der Weißwand auftreten sollten;
    • die Fabriknummer oder das Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden ist.
    Im übrigen liegt ein von uns zu vertretender Mangel beispielsweise nicht vor, wenn
    • bei Reifen der notwendige bzw. der von uns in der neusten Fassung des technischen Ratgebers jeweils vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten war;
    • der Reifen einer übermäßigen, vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie beispielsweise durch überschreitung der für jede einzelne Reifengrosse zulässigen Belastung und der dafür jeweils zugeordneten Fahrgeschwindigkeit;
    • der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde;
    • der Reifen auf einer ihm nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder in sonstiger Weise mangelhaften Felge montiert war;
    • der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung ausgesetzt gewesen ist;
    • bei unseren Erzeugnissen natürlicher Verschleiß oder von uns nicht verursachte Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung, vor allem auch Lagerung, vorliegen oder wenn sich der Mangel bei einer besonderen Verwendung der Ware herausstellt, der wir im Einzelfall nicht schriftlich zugestimmt haben.
  3. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck usw. (z.B. Maße, Gewichte, Härte, Gebrauchswerte) stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar; sie sind nur als annähernd zu betrachten, branchenübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich im einzelnen als solche bezeichnet werden.

    Abweichungen von Mustern oder von früheren Lieferungen werden, soweit technisch angängig, vermieden. Änderungen im Rahmen des für den Besteller Zumutbaren, insbesondere wenn sie dem technischen Fortschritt dienen und soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird, behalten wir uns vor. Lediglich erhebliche Abweichungen begründen einen Anspruch auf Sachmängelhaftung gemäß D.1.
  4. Mängelansprüche für Reifen verjähren mit Ablauf von zwei Jahren ab ihrer Ablieferung durch den Besteller an den Verbraucher, jedoch spätestens mit Ablauf von 5 Jahren ab Lieferung der Reifen an den Besteller. Mängelansprüche für runderneuerten Reifen und unsere sonstigen Lieferungen und Leistungen verjähren in zwei Jahren mit Ablieferung der Sache an den oder Abnahme der Leistung von Besteller. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
  5. Zur Erhebung von Mängelansprüchen sind unsere unmittelbaren Abnehmer (Besteller) und die mit uns in laufender Geschäftsverbindung stehenden Firmen berechtigt. Reifen, für die ein Mängelanspruch geltend gemacht wird, müssen unter Beifügung eines vollständig ausgefüllten vorgedruckten Reklamationsformulars an unser Werk Hannover Stöcken, Station Hannover, Hauptgüterbahnhof eingesandt werden. Das Reklamationsformular muß vom Verbraucher persönlich und von Einsender unterzeichnet sein. Beizufügen sind Schriftstücke, die das Verkaufsdatum des Reifens an den Verbraucher belegen (Kopien von Rechnung, Lieferschein oder Kraftfahrzeugschein). Die Rücksendung des Reifens erfolgt auf Gefahr des Einsenders. Reifen, für die Nacherfüllung oder Schadensersatz statt Leistung gewährt worden ist, gehen in unser Eigentum über. Im Falle offensichtlich unberechtigter Mängelansprüche behalten wir uns vor, die im Zusammenhang mit deren Prüfung und Bearbeitung bei uns entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
  6. Für Produkte, die wir vereinbarungsgemäß nicht als Neuware liefern, besteht keine Pflicht zur Sachmangelhaftung.
  7. Einer langjährigen übung unseres Industriezweiges entsprechend, sind Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, z.B. wegen einer Pflichtverletzung, aus unerlaubter Handlung oder bei Ausgleich unter Gesamtschuldnern, gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörige in jedem Falle ausgeschlossen. Wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, haften wir jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

    Diese Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in Wort und Schrift und durch Versuche und in sonstiger Weise. Der Besteller ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetzt bleiben durch diesen Haftungsausschluß unberührt. Gleiches gilt auch für unsere Haftung für Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Reifenbeschreibung
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