Zitat: "In Deutschland finden wir einen gemeinsamen Standpunkt aller Reifenhersteller in der Erklärung des Bundesverbands Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) und der Reifenhersteller. Aus ihr geht hervor, dass Reifen, deren Herstellung über fünf Jahre zurück liegt, als neue verkauft werden dürfen, wenn sie zuvor in angemessener Weise aufbewahrt worden waren."
Das GEGENTEIL ist richtig ! ! ! "... das ein ungebrauchter Reifen - sachgemäße Lagerung natürlich vorausgesetzt - bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig gilt und insofern auch als Neureifen verkauft werden darf."
Quelle: http://www.bundesverband-reifenhandel.de/verbraucher-infos/reifen_a_z.html#alter_von_reifen
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das mit der "sachgemäßen Lagerung" so eine Sache ist. 1. Was ist "sachgemäßen Lagerung" ? ? ?
2. Wer kontrolliert das ? ? ?
3. ... ? ? ?
4. ... ? ? ?
Re: Reifenalter und DOT Nummer
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Plattfuss
29.10.2009